DFB-Sportgericht: Je 260.000 Euro Strafe für Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den FC Bayern München und den VfB Stuttgart nach dem Pokalfinale vom 23. Mai 2026 in Berlin zu Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro verurteilt. Grundlage ist unsportliches Verhalten ihrer Anhänger. Das Urteil erging im Einzelrichterverfahren.
Beide Fanlager zündeten während des Finals je etwa 300 pyrotechnische Gegenstände. Die erhebliche Rauchentwicklung erzwang in der 55. Minute eine dreiminütige Spielunterbrechung. Nach DFB-Statuten haftet jeder Verein für das Fehlverhalten seiner Anhänger im Stadion. Diese Rechtslage wurde vom CAS, vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesligen sowie vom BGH bestätigt.
Jeder der beiden Vereine darf bis zu 86.700 Euro der Strafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 zu erbringen. Beide Vereine haben fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.