50+1: "Unsere Kurve" fordert Satzungsänderungen ohne weitere Verhandlungen
Das Bundeskartellamt erklärte die 50+1-Regel am 12. August in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Bedingung: Die Regel muss konsequent und ohne sachlich unbegründete Ausnahmen angewendet werden. Das Prüfverfahren lief seit 2018.
Das Fanbündnis "Unsere Kurve" wertet das Urteil als klare Stärkung der Regel. Die bestehenden Ausnahmen seien in ihrer jetzigen Form laut Kartellamt nicht statthaft. Das Amt habe 50+1 "in einer Deutlichkeit gestärkt, die jedem Investor Angst einflößen sollte".
Stellungnahmen von Volkswagen, Bayer Leverkusen und RB Leipzig wies "Unsere Kurve" zurück. Es brauche keine weiteren Verhandlungen. Die 32 übrigen Bundesliga-Mitglieder sollen bei der kommenden Jahreshauptversammlung Satzungsänderungen beschließen. Die Lizenzordnungen seien im Sinne des Bundeskartellamts weiterzuentwickeln, notfalls mit einschneidenden Sanktionen für reformunwillige Standorte.