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Gericht: Präventivhaft gegen Werder-Ultra war in jeder Hinsicht illegal

26.08.2026 11:36

Das Verwaltungsgericht Bremen hat einer Klage eines Werder-Ultras gegen seine Ingewahrsamnahme vollständig stattgegeben. Die Polizei hatte den Fan während eines Heimspiels gegen den 1. FC Köln im Mai 2023 festgenommen. Das Gericht rügte die Festnahme in dreifacher Hinsicht als rechtswidrig.

Die Polizei begründete den Verdacht vor allem damit, dass der Kläger als Führungsmitglied einer Ultra-Gruppierung polizeibekannt sei und in ihrer Statistik als Kategorie-C-Fan geführt werde. Vorbestraft ist er nicht. Bundesweit wurden in der betreffenden Saison 3.000 Fans aus den ersten drei Ligen dieser Kategorie zugeordnet. Das Gericht befand, diese Einstufung reiche nicht aus, um eine unmittelbar bevorstehende Straftat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

Das konkrete Verhalten des Fans während des Fanmarsches, darunter das mehrfache Verlassen und Wiederanschließen im Bereich der Bremer Kunsthalle und der Sankt-Pauli-Straße, wertete das Gericht als möglicherweise auffällig, aber nicht als Beleg für eine bevorstehende Straftat. Zum Zeitpunkt der Festnahme an der Straße Am Schwarzen Meer befand sich der Kläger nicht in unmittelbarer Nähe der Kölner Fanszene. Das Gericht stellte zudem fest, dass vor einer Freiheitsentziehung mildere Mittel wie ein Platzverweis hätten geprüft werden müssen. Die Polizei konnte ihre Einschätzung, ein solcher Verweis wäre wirkungslos geblieben, vor Gericht nicht begründen.

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