OVG Münster bestätigt Bebauungsplan: FC Köln siegt im Grüngürtel-Streit
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan der Stadt Köln aus dem Jahr 2020 für rechtmäßig erklärt. Der Plan sieht neben dem Leistungszentrum am Geißbockheim drei neue Fußballplätze sowie vier Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese vor. Vorsitzender Richter Jens Saurenhaus erkannte bei keinem der vorgebrachten Punkte zum Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm- und Verkehrsprognosen Mängel. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist möglich.
FC-Präsident Jörn Stobbe sprach nach der Rückkehr aus Münster von einem juristischen Meilenstein. Zugleich dämpfte er Erwartungen: "Es wäre total vermessen, zu glauben, dass ein Gerichtsurteil alle Probleme löst." Der 60-Jährige betonte, der FC benötige noch einen Pachtvertrag sowie eine Baugenehmigung. Er selbst habe "null Hoffnung", das Bauvorhaben in seiner ursprünglichen Form vollumfänglich realisieren zu können.
Stobbe signalisierte Kompromissbereitschaft und wandte sich an Ausbaugegner sowie den Nabu. Aufgrund eines im Juli beschlossenen Stadtratskompromisses ist der FC ohnehin nicht mehr zwingend auf die Gleueler Wiese angewiesen. Der Stadtrat stimmte nach einem SPD-Vorstoß dafür, dass der Klub drei Fußballplätze in der Nähe des Geißbockheims bauen darf, sofern eine Verwaltungsprüfung positiv ausfällt. Das neue Leistungszentrum soll laut Klub im kommenden Jahr auf einem Fußballplatz neben dem Franz-Kremer-Stadion beginnen.