BVB-Missbrauchsvorwürfe: Sechs von 29 Verfahren noch offen
Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Borussia Dortmund sind sechs von 29 Ermittlungsverfahren noch offen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hagen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei diesen Verfahren muss noch eine mögliche Verjährung geprüft werden.
23 Verfahren wurden eingestellt. Die dem Mann zur Last gelegten Handlungen waren zum jeweiligen Tatzeitpunkt nach der damaligen Rechtslage noch nicht strafbar oder sind verjährt. Laut Staatsanwaltschaft sollen die mutmaßlichen Taten in den 1980er-Jahren begonnen und bis ins Jahr 2017 gereicht haben. Betroffen waren zum Tatzeitpunkt Kinder, Jugendliche und Männer im Alter zwischen 12 und 24 Jahren.
Die Vorwürfe waren im Herbst 2025 öffentlich geworden. Ende 2025 durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Privatwohnung des Beschuldigten und stellte technische Geräte sowie Datenträger sicher. Strafrechtlich relevante Inhalte seien dabei nicht gefunden worden, sagte Staatsanwalt Tobias Schülke der dpa.
Der BVB hatte sich im Oktober 2025 in einer Stellungnahme geäußert. Demnach wurde der Verein 2010 über einen Näherungsversuch des Ex-Mitarbeiters an einem damals volljährigen Nachwuchsspieler in den 90er Jahren informiert. Das ließ sich nicht erhärten, weil der Beschuldigte es bestritt und keine Anzeige erfolgte. Nach einem weiteren Vorwurf beendete der Klub 2023 das Beschäftigungsverhältnis sofort.
Mit dem Abschluss der sechs offenen Verfahren ist laut Schülke erst im kommenden Jahr zu rechnen.