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Streit um Geißbockheim-Ausbau: Bürgerinitiative legt Beschwerde ein

30.09.2026 15:20

Der Rechtsstreit um das Trainingszentrum des 1. FC Köln geht weiter. Beim Oberverwaltungsgericht Münster ist fristgerecht ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom August eingegangen.

Das OVG NRW hatte im August entschieden, dass der 1. FC Köln sein Trainingszentrum am Geißbockheim im Stadtteil Sülz plangemäß auch in den Grüngürtel der Stadt hinein ausbauen darf. Das Gericht erklärte den Bebauungsplan für wirksam und ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Die Bürgerinitiative Grüngürtel, einer der beiden ursprünglichen Kläger, hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Sie hat nun vier Wochen Zeit, die Begründung nachzureichen. Der zweite Kläger, der Naturschutzbund Deutschland, verzichtete laut einer OVG-Sprecherin auf ein Rechtsmittel.

Konkret plant der 1. FC Köln drei neue Trainingsplätze sowie ein Funktionsgebäude auf bislang unbebauter Fläche. Als Ausgleich sollen auf der Gleueler Wiese im Grüngürtel vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer kritisieren die Vollversiegelung und den Verlust der unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Grünfläche für die Allgemeinheit.

Die juristische Auseinandersetzung hat eine längere Vorgeschichte. Bereits 2022 befasste sich das OVG mit dem Fall und lehnte den Bebauungsplan damals ab. Das Bundesverwaltungsgericht kippte diese Entscheidung später. Das nun eingelegte Rechtsmittel zielt erneut auf eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ab.

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